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Fragen aus dem Amt › Gründungsprotokoll

Frage aus dem Amt · Gründung und Gemeinnützigkeit

Was gehört ins Gründungsprotokoll eines Vereins?

Satzung beschließen, Vorstand wählen, unterschreiben. Wie der Gründungsplan Versammlung, Protokoll und Unterschriften vorbereitet.

Das Gründungsprotokoll hält fest, wer gegründet hat, dass die Satzung beschlossen und wer in den Vorstand gewählt wurde. Die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben sein (§ 59 Abs. 3 BGB); mit weniger trägt das Registergericht den Verein nicht ein (§§ 56, 60 BGB). Das Protokoll geht später mit der Anmeldung zum Registergericht.

Allgemeine Information, Stand 31.10.2026. Wir prüfen nicht euren Einzelfall. Maßgeblich sind eure Satzung und das Registergericht.

So geht es im Portal

Im Gründungsplan bereitet ihr die Gründungsversammlung vor; die Satzung unterschreiben die Gründungsmitglieder per Link am Handy.

Zum Gründungsplan →

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