Fragen aus dem Amt › Transparenzregister
Frage aus dem Amt · Gründung und Gemeinnützigkeit
Muss ein Verein ins Transparenzregister?
Wann eingetragene Vereine automatisch drinstehen, wann sie selbst melden, und wo der Gründungsplan den Schritt aufführt.
Eingetragene Vereine stehen in der Regel automatisch im Transparenzregister, die Daten kommen aus dem Vereinsregister (§ 20a Abs. 1 GwG, Gesetz gegen Geldwäsche). Selbst melden müssen sie nur in Ausnahmen, etwa wenn ein Vorstandswechsel nicht unverzüglich zum Vereinsregister angemeldet wurde (§ 20a Abs. 2 GwG). Die Jahresgebühr entfällt ohne Antrag, wenn ihr im Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamts für Steuern steht, sonst auf Antrag mit Nachweis der Gemeinnützigkeit (§ 24 Abs. 1 GwG).
Allgemeine Information, Stand 31.10.2026. Wir prüfen nicht euren Einzelfall. Maßgeblich sind eure Satzung und die registerführende Stelle des Transparenzregisters.
So geht es im Portal
Im Gründungsplan steht der Schritt beim Vereinskonto: Nach der Kontoeröffnung prüft ihr im Transparenzregister, ob eure Daten stimmen.
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